AGB´s

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

MyFiets by MobyDis GmbH

MYFIETS BREMEN / GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

 

  1. Das MYFiets / Fahrrad und seine Benutzung

  

1.1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an, dass sich das Fahrrad incl. Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.  

1.2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften benutzen.  

1.3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter bzw. von eingetragenen Personen gefahren werden.

  1. PFLICHTEN DES MIETERS:   

2.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Das Fahrrad muss außerhalb geschlossener Räume mit einem festen Gegenstand (Zaun, Laterne etc.) gesichert werden.   

2.2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen. Bei schwerwiegenden Problemen ruf der Mieter die MyFiets Servicenummer an. Diese steht auf den Fahrrädern. 

  1. Unfall und Diebstahl :  

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und 

Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. Bei Diebstahl des Fahrrades, muss der Vermieter  sofort unter der Servicenummer informiert werden. 

  1. Haftung :  

4.1. Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.  

4.2. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.  

  1. Rückgabe des Fahrrades :

5.1. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.  

5.2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.  

5.3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.  

  1. Stornogebühren :  

Wir arbeiten mit einer hohen Vertrauensbasis. Falls die Anmietung nicht in Anspruch genommen werden kann, bitten wir um frühzeitige Stornierung.

Es fallen KEINE Stornogebühren an !

 7 .Kautionen:

7.1.Pro Fahrrad und Fahrradanhänger ist eine Kaution in Höhe von 0,- € zu zahlen, wir nehmen keine Kautionen. Ausser bei unseren E Rädern, hier wir eine Kaution von 100 € fällig, die nach beendigung der Ausleihe wieder zurückerstattet wird.

  1. Abschließendes :  

8.1. Weitere Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.   

8.2. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

 8.3. Gerichtsstand ist Bremen

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